20.01.2021 15:00
Aktuelle Regelung für Besucher und Angehörige

Aktuelle Regelung für Besucher und Angehörige
- Besucher und Angehörige werden gebeten, sich anzumelden und spätestens am Vormittag des Vortags (Wochenendbesuche: Freitagvormittag) Termine zu vereinbaren.
- Die Angabe von persönlichen Daten sowie die Messung der Körpertemperatur ist bei jedem Besuch verpflichtend (aktive Besucherregistrierung).
- Besuche sind NUR erlaubt mit negativem Antigen-Test (PoC Antigen Schnelltest oder PCR) UND FFP2 Maske.
- PoC Antigen Schnelltest darf höchstens 48 Stunden, der PCR-Test höchstens drei Tage alt sein.
- Bewohner können pro Tag zwei Besucher empfangen, wenn beide Besucher einem Haushalt angehören (bei besonderen Anlässen sind auch Ausnahmen möglich).
- Umgekehrt gilt: Ein Bewohner kann lediglich Angehörige eines Haushalts besuchen.
- Besucher und Angehörige müssen innerhalb der Einrichtung den Mindestabstand von 1,50 m einhalten.