Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

Vom Defizitbescheid zur Fachkraft UrkundeErreichen Sie die Deutsche Anerkennung als Pflegefachkraft mit einem Abschluss aus einem Land, das nicht der Europäischen Union angehört

Die aczepta Akademie bietet einen schnellen und flexiblen Schnellkurs zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung zur Anerkennung internationaler Pflegeausbildungen aus Nicht-EU-Staaten.

Der Weg zur AnerkennungPflegefachkraft Deutschland – vom defizitbescheid zur Urkunde

Einen im einem nicht EU-Land erworbenen Berufsabschluss als Pflegefachkraft kann man sich in Deutschland anerkennen lassen.

Allem voran steht die Prüfung der „Gleichwertigkeit“; hier vergleicht die deutsche Behörde das Curriculum – also die Stunden der theoretischen und praktischen Ausbildung im Heimatland (getrennt nach Unterrichtsfächern) – mit den Inhalten des deutschen Referenzberufes „Pflegefachfrau/-mann“ und legt die sogenannten „Defizite“ fest.

Danach erteilt die Behörde einen sog. „Defizitbescheid“; er gibt genaue Auskunft, welche Teile (nach Fächern und Stunden untergliedert) in der ausländischen Ausbildung fehlen im Vergleich zum Referenzberuf.

Leider ist schon dieses Verfahren zeitaufwändig und kann mehrere Monaten dauern.

Die fehlenden Teile müssen dann in Deutschland nachgeholt werden!

Es kommen dann folgende Anerkennungswege in Frage:

  1. ein mehrmonatiges Berufspraktikum
  2. einen Anpassungslehrgang mit mehrmonatigem Berufspraktikum 

 

Diese beide Wege dauern allerdings in der Regel zwischen neun und 12 Monaten und werden in dieser Zeit nicht vergütet. Diese Optionen sind daher für die meisten ausländischen Pflegefachkräfte und Arbeitgeber nicht leistbar.

Ein anderer, schnellere Weg ist

  1. eine mündliche und praktische Kenntnisprüfung

 

Entscheidet man sich für diesen Weg und gibt eine entsprechende Erklärung gegenüber der Behörde ab, verkürzt sich bereits schon die Prüfung der Gleichwertigkeit und die Erstellung des Defizitbescheides erheblich.

Der Weg (3) der Kenntnisprüfung ist auch deutlich besser vorzubereiten.

Die Gleichwertigkeitsprüfung

Die aczepta begleitet und unterstützt Sie bei der Antragsstellung gegenüber den deutschen Behörden, wenn Sie noch keinen Defizitbescheid vorliegen haben.

Die Kenntnisprüfung

Sie besteht aus einer mündlichen (45-60 Minuten) und einer praktischen Prüfung (max. 120 Minuten) am realen Patienten und bestätigt die Gleichwertigkeit der Kenntnisse und damit die Anerkennungsfähigkeit.

Die Kenntnisprüfung fordert dabei Kenntnisse der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie, sowie Krankheitslehre und Krankenpflege aus den Bereichen Chirurgie, innere Medizin, Pädiatrie und Neurologie.

Stets anwesend ist ein Lehrer der aczepta Bildungsakademie.

Nach erfolgreich abgelegter Kenntnisprüfung sowie dem Nachweis Sprachniveau B2 erfolgt die Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland und Sie können in unserem Unternehmen als Fachkraft arbeiten.

Auch nach der Anerkennung unterstützen wir Sie mit gezielten Fortbildungen und praktischen Begleitungen im Alltag auf Station vor Ort.

Kontakt

aczepta Holding GmbH
Kartäuserstraße 47
79102 Freiburg

Telefon: 0761.292 716-0
Telefax: 0761.292 716-99
E-Mail: menschsein@aczepta.de
Internet: www.aczepta.de

 

Um Google Maps anzuzeigen ist es notwendig Daten an Google zu übermitteln.

Einverstanden
Es werden notwendige Cookies, Google Fonts, Google Maps, OpenStreetMap, Youtube, Facebook-Pixel und Google Analytics geladen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.